Es steht im Buch Mawqûfât: „Wenn die Tiere, die mehr als die Hälfte des Jahres kostenlos auf den Feldern weiden, zur Zucht [oder für Milch] bestimmt sind, werden sie als Sâima-Tiere bezeichnet. Ein Jahr, nachdem die Anzahl der Sâima-Tiere den Betrag des Nisâb erreicht hat, ist ihr Zakât zu geben. Wenn sie für Wolle, als Lasttier oder für den Transport bestimmt sind, werden sie nicht als Sâima bezeichnet und es ist kein Zakât erforderlich.“ Sâima-Tiere verschiedener Familien, wie Kamele und Rinder, werden nicht addiert, weder untereinander noch zu anderen Handelsgütern.
- Zakât wird für vier Kamele nicht gegeben. Der Nisâb für Kamele beträgt fünf.
- Der Nisâb für Rinder beträgt dreißig. Eine Person, die weniger als dreißig Rinderköpfe hat, gibt keinen Zakât für sie.
- Der Nisâb für Schafe beträgt vierzig. Eine Person, die weniger als vierzig Schafe hat, gibt keinen Zakât für sie. Die Zakâts von Schafen und Ziegen sind gleich, unabhängig davon, ob sie männlich oder weiblich sind.
- Ihr Zakât ist notwendig, wenn die männlichen und weiblichen Pferde zusammen zur Zucht auf den Feldern gefüttert werden. Zakât ist nicht notwendig, wenn sie für den Transport oder das Tragen von Dingen vorgesehen sind. Zakât ist nicht für eine Person erforderlich, die nur männliche Pferde [Hengste] hat. Denn er kann sie nicht züchten.
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